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Der Berliner "Verband für bürgernahe Verkehrspolitik" hat in einem Katalog die Zahlen aus dem Bundesnaturschutzgesetz zusammengefasst. Dem Bußgeldkatalog zufolge kostet das Fangen, Verletzen oder Töten von Wespen in Bayern bis zu 5000 Euro. Damit kommen Wespen-Gegner aus Bayern noch ganz gut weg. In Nordrhein-Westfalen müssen Menschen, die eine Gemeine Wespe erledigen, schon bis zu 50.000 Euro zahlen.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt sind die Gemeine und die Deutsche Wespe, wie alle anderen wild lebenden Tierarten, nach den Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes vom Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Demnach sei es verboten, diese mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu vernichten.
Die Kreiselwespe, die Kopfhornwespe sowie Hornissen stehen nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz. Das Töten von besonders geschützten Arten wird als höhere Ordnungswidrigkeit geahndet.
Im Bußgeldkatalog wird angegeben, dass bei besonderen Arten bis zu 50.000 Euro fällig sein können. Gleiches gilt für das Beschädigen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.
Die Unterscheidung unterschiedlicher Wespenarten sei für den Laien nicht einfach, sagt ein Sprecher des Bayerischen Landesamts für Umwelt. "Aber nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe fliegen an menschliche Nahrungsmittel." Außerhalb ihres Nestbereichs seien Wespen generell nicht aggressiv. Stiche könne es nur geben, wenn das Tier sich in die Enge getrieben fühlt, eingeatmet oder gedrückt wird.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Stellen Wespen eine unmittelbare Gefahr für den Menschen dar, dürfen sie getötet werden. Das gilt zum Beispiel für Allergiker.
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